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   LG Saarbrücken, 04.12.2009 - 12 S 11/09   

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https://dejure.org/2009,77875
LG Saarbrücken, 04.12.2009 - 12 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77875)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.12.2009 - 12 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77875)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 12 S 11/09 (https://dejure.org/2009,77875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verringerung des Schadensfreiheitsrabattes bei einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei hälftiger Schadensteilung nach einem Verkehrsunfall; Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der Schadensregulierung als maßgebend für die Beurteilung der Pflichtwidrigkeit bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Duisburg, 04.11.1986 - 5 S 133/86

    Umfang des Beurteilungsspielraums des Versicherers hinsichtlich des "Ob" und des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.12.2009 - 12 S 11/09
    Im Rahmen seines Ermessensspielraums kann der Versicherer dabei auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten seine Ermittlungstätigkeit beschränken und eine nur überschlägige Haftungsprüfung vornehmen (LG Duisburg VersR 1987, 1004 [LG Duisburg 04.11.1986 - 5 S 133/86] ).
  • AG Völklingen, 24.06.2009 - 5C C 15/09

    Zur Frage der Haftung des Versicherers wegen Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.12.2009 - 12 S 11/09
    Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Völklingen vom 24.06.2009 mit dem Aktenzeichen 5 C C 15/09 wird zurückgewiesen.
  • OLG Bamberg, 21.03.1975 - 3 U 14/75
    Auszug aus LG Saarbrücken, 04.12.2009 - 12 S 11/09
    Der Versicherungsnehmer kann daher gegenüber dem Versicherer kein rechtswirksames Regulierungsverbot erteilen (OLG Bamberg, VersR 1976, 651).
  • LG Essen, 02.12.2015 - 13 S 79/15

    Regulierungsermessen des Versicherers und Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt

    Denn unabhängig von der Frage, ob der - unter Beachtung der Grenzen aus § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO einer Auslegung zugängliche (Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, Vor § 128 Rn. 25 und § 253 Rn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 253 Rn. 40 und § 308 Rn. 4, jeweils m.w.N.) - Klageantrag auf Unterlassung der Rückstufung (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 04.12.2009 - 12 S 11/09), auf Rückgängigmachung der Rückstufung (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011 - 47 C 6137/11) oder auf Feststellung der unberechtigten Rückstufung (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09; AG Ratingen, Urteil vom 06.07.2011 - 8 C 85/11; AG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2009 - 48 C 7891/08) lauten muss, steht dem Kläger vorliegend gegen die Beklagte kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht aus § 280 Abs. 1 BGB (i.V.m. § 100 VVG und A.1.1.4 AKB 2008) zu.
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